
Seit 1. April 2004 besteht die gesetzliche Pflicht für alle Betriebe, Tierbewegungen aus ihrem Betrieb gehend und in ihren Betrieb kommend innerhalb von sieben Tagen an die Zentrale Schweinedatenbank (ZSDB) zu melden. Ausgenommen sind nur Käufe bzw. Verkäufe, welche über eine sog. Autorisierte Meldestelle (ATM) vorgenommen werden.
Um Ihnen als unseren Kunden bestmögliche Serviceleistung zu bieten haben wir uns entschlossen, ebenfalls eine ATM zu werden um Ihnen so die Meldung der über uns gekauften Zuchttiere zu ersparen.
Lehnen Sie sich also zurück und lassen Sie uns die Arbeit für Sie tun !
Detaillierte Informationen über die Schweinedatenbank finden Sie auf der Homepage der Statistik Austria.